Jetzt Partner werden!

Gemeinsam den Zugang zu Ladesystemen verbessern und die Elektromobilität voranbringen.

Als Installationspartner können Sie unsere Ladesysteme direkt erwerben und anschließend bei Ihren Kunden installieren.
Als unser Partner erhalten Sie einen Zugriff auf unsere digitale Service Plattform und profitieren darüber hinaus von dem idealen Wissensaustausch durch den CHARGE-V Ticket-Support.

Die Zukunft gestalten – mit Transparenz, Offenheit und Fairness!

Mit unseren leistungsstarken Ladesäulen wird ein effizientes Ladesystem für diverse Anwendungsfälle geschaffen, welches aufgrund der kompakten Größe und des signifikanten Designs flexibel eingesetzt werden kann.

Wir unterstützen Sie bei der Planung, Installation sowie Wartung der Ladesysteme und ermöglichen eine hohe Kundenorientierung mit Hilfe unserer modularen Bestückung – passend für Ihr Geschäftsmodell.

 

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Vorteile Partner-2

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In einem persönlichen Gespräch würden wir gerne mit Ihnen die Möglichkeiten und Vorteile einer Kooperation besprechen und die Potenziale für Sie als Installationspartner näher erläutern. Füllen Sie hierzu bitte das unten stehende Formular aus und wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.

FAQs

1. Warum müssen Ladesäulen eichrechtskonform sein?

Die erneuerte EU-Richtlinie 2014/94/EU sieht seit April 2019 vor, dass alle Ladestationen, welche ans Netz gehen, eichrechtskonform sein müssen. Dabei müssen sämtliche Kenngrößen wie Startdauer, Uhr- und Ladezeit, Bezugsmenge oder ID transparent dem Kunden dargestellt werden, überprüfbar und gegen Verfälschung abgesichert sein. 

2. Gibt es Förderungen und an wen muss ich mich dafür wenden?

Die BAV ist eine Bewilligungsbehörde für verschiedene Förderprogramme und Ausgleichszahlungen des Bundes. Ihr Leistungsspektrum reicht von der Prüfung der Anträge bis hin zur Auszahlung der Fördergelder.  

Einer dieser Förderprogramme unterstützt die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladesysteme für Elektrofahrzeuge sowie den dazugehörigen Netzanschluss in Deutschland. Das Gesamtfördervolumen beträgt hierbei rund 300 Millionen Euro. 

Wir helfen Ihnen bei dem Förderantrag und stehen Ihnen als kompetenten Ansprechpartner stets zur Seite.  

3. Akteure rund um die Ladesäule – Was ist der Unterschied zwischen CPO und MSP?

Der CPO (Charge Point Operator) stellt die Lieferung, Installation und Wartung der Ladestationen zur Verfügung. 

Der MSP (Mobility Service Provider) verkauft Mobilitätsprodukte und -dienstleistungen wie kostenpflichtige Abonnements für Ladekarten und Apps, mit denen Sie den Ladevorgang starten und anschließend bezahlen können. 

4. Welche Branchen können von der der E-Mobilität profitieren?

Die gesamte Elektromobilität entwickelt sich stetig weiter und ist schon bald nicht mehr wegzudenken. Aus diesem Grund ist die Optimierung und Gestaltung einer Ladeinfrastruktur überaus relevant und wirkt sich, neben dem Einfluss auf die Fahrzeughalter, auch auf diverse Branchen aus.

Vor allem die Automobilindustrie, Tankstellen, Immobilien-Hubs, Kommunen, Flottenbetreiber, Einzelhandel/Gastronomiebetriebe, Unternehmen und Hotels können durch einen Umstieg auf die Elektromobilität profitieren und einen zusätzlichen Mehrwert für Kunden schaffen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie zudem in unserem Blog.

5. Was steckt hinter der ENERGY WORLD?

Die CHARGE-V ist Teil des ECO-Modells „ENERGY WORLD“, ein Zusammenschluss von vier hochspezialisierten Unternehmen: CHARGE-V, VISPIRON ENERGY, SEtrade und VISPIRON ECO INVESTMENT. Die ENERGY WORLD hat die Vision eine CO2 - neutrale Welt zu schaffen.
Dafür arbeiten wir gemeinsam in einem Verbund zusammen und entwickelten ein Modell , welches regenerative Energieerzeuger, Verbraucher und Speicher in einem offenem Ökosystem integriert. Dieses deckt von der Energieerzeugung, dem Lastmanagement, bis hin zum Speicher, dem Energiehandel, die Bewirtschaftung von Ladesäulen sowie den Handel von Zertifikaten alle relevanten Bereiche ab. Dadurch wird beispielsweise der direkte Zugang zu Ökostrom und dem THG-Quotenhandel ermöglicht.

6. Kann jedes Elektrofahrzeug an den CHARGE-V Ladesäulen geladen werden?

Da die Ladesäulen der CHARGE-V im halböffentlichen bzw. öffentlichen Bereich installiert werden, kann jeder Kunde daran laden. Zudem sind Betreiber nach der Ladesäulenverordnung gemäß § 4 dazu verpflichtet punktuelles laden für jeden Nutzer zu ermöglichen, ohne dass ein Abschluss eines bindenden Vertrags von Nöten ist.

Neben einer eventuell räumlichen Einschränkung, besteht noch eine technische Zugangsvoraussetzung. Vor allem der Ladestecker bzw. Adapter müssen übereinstimmen. Aus diesem Grund können nur Autos an den CHARGE-V Ladesäulen laden, welche einen Typ 2 Stecker bzw. CCS2 Stecker anstecken können.